Wir beteiligen uns an der Aktion "Gastgeber von Herzen".
Bei einer Buchung ab zwei Nächten erhalten Sie bei Ankunft Ihre kostenlose Schwarzwald Plus Karte für die Region Murgtal, Baiersbronn und Freudenstadt.
Welche Vorteile haben Sie als Gast von der Schwarzwald Plus Gästekarte?
Mit Schwarzwald Plus können Sie über 80 Urlaubserlebnisse bei freiem Eintritt besuchen.
Einige Beispiele:
- Gratis mit Bus und Bahn durch den Schwarzwald
- Tageseintritt in die Freibäder von Forbach und Baiersbronn
- Tageseintritt Vital Therme Bad Wildbad
- Tageseintritt Panoramabad Freudenstadt
- Berg- und Talfahrt mit der Sommerbergbahn Bad Wildbad
- Berg- und Talfahrt mit der Sesselbahn am Ruhestein
- Tretbootverleih am Mummelsee
(30 Minuten) - Einritt Besucherzentrum Nationalpark
- Eintritt Hauff Märchenmuseum
- Eintritt Wolf- u. Bärenpark Bad Rippoldsau
- Eintritt Glashütte Buhlbach
- Eintritt Glasbläserei Wolfach
- Eintritt Unimog Museum Gaggenau
- Eintritt Museum Frieder Burda Baden-Baden
- Eintritt Residenzschloss Rastatt
- Eintritt Schoss Favorite Rastatt
- Eintritt Kloster Alpirsbach
- Eintritt in das Besucherbergwerk Freudenstadt
- Schwarzwälder Kirschtorten-Seminar in Freudenstadt
- geführter Stadtrundgang Freudenstadt
- Kellereiführungen mit Weinproben in div. Winzergenossenschaften
- Führung durch die Alpirsbacher Brauwelt
- geführte kulinarische Wanderungen
- Schnupperkurs Bogenschiessen in Baiersbronn
- geführte Segway-Tour in Baiersbronn
(45 Minuten) - Klettergarten am Mehliskopf (3 Stunden)
- Ganzjahresbobbahn und Downhill-Cart am Mehliskopf ( je eine Fahrt)
- Greenfee beim Golfclub Baden-Baden oder Freudenstadt
- eine kostenlose Runde Minigolf in diversen Anlagen
- Ausflugsfahrt mit dem Panoramabähnle in den Nationalpark
- kostenloses Parken in den Tiefgaragen Baiersbronn und Freudenstadt
- spezielle Angebote im Winter wie Skiverleih oder Skipass
Alle Leistungen sowie ausführlichere Informationen finden Sie auf der Hompage www.schwarzwaldplus.de
Die Leistungen und Angebote im Rahmen von Schwarzwald Plus können durch Witterung, Wartungs-arbeiten, übermäßigen Andrang sowie sonstige wichtige Gründe ganz oder teilweise eingeschränkt sein. In einem solchen Fall können keine Ansprüche geltend gemacht werden.